Wenn an der 5. Zehe eine Krallenzehfehlstellung operiert wird, ist eine restliche Beweglichkeit im Mittelgelenk wichtig, damit es beim Tragen von Schuhen nicht zu Schmerzen kommt. Hier wird eine sog. Hohmann OP durchgeführt, bei der das Gelenk noch eine schmerzfreie Restbeweglichkeit hat. Eine andere Fehlstellung an der 5. Zeh ist der sog. Digitus quintus varus superductus, bei der der 5. Zeh nach oben und zur Seite steht. In der Regel ist hier die Verlängerung der Strecksehne und die Verlagerung eines Muskels notwendig, bei der auch ein Draht für vier Wochen eingebracht wird (sog. Lapidus Prozedur der 5. Zehe).
Dr. med. Gunnar Laabs
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