Gemäß den Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherungen, Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und Landesverbänden ist unsere Praxis in Harvestehude zur Versorgung von Unfallverletzten nach dem Durchgangsarzt (D-Arzt)-Verfahren zugelassen. Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
In unserer Praxis am Alsterlauf dürfen wir Unfallverletzte nach Arbeits-, Wege- und Schulunfällen behandeln, solange keine D-Ärztliche Versorgung (s.o.) erforderlich ist oder wenn von einem D-Arzt zur Weiterbehandlung überwiesen worden ist.